Anmerkung:

Für Ortsansässige Vereine und Organisationen wurde in der Regel eine Ermäßigung von 50 % auf die Helferstunden vereinbart. Für Fahrzeuge kann keine Ermäßigung eingeräumt werden. Für Personen mit einer anderen Qualifikation als die oben beschriebenen sowie für Fahrzeuge und Material das nicht aufgeführt ist gelten Preise nach Absprache.